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E-Scooter – jetzt auch in Deutschland offiziell erlaubt

Frau sitzt am Wasser, neben ihr steht ein E-Scooter
© Klaus von Kassel – fotolia.com

Lange wurde über die Zulassung der kompakten E-Scooter in Deutschland berichtet. Seit dem 15. Juni 2019 ist es nun endlich soweit. Jetzt dürfen die Elektroroller offiziell auf allen Straßen fahren. Wie immer gibt es jedoch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese gelten sowohl für den Elektroroller als auch für den Fahrer. Welche das im Einzelnen sind, wird nachfolgend näher beschrieben.

Inhalt:

  • Die GTÜ darf Gutachten erstellen
  • Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden
  • Wer darf Elektroroller fahren?
  • Vorteile der E-Scooter
  • Kritische Stimmen zu den E-Scootern

Die GTÜ darf Gutachten erstellen

Bevor mit einem E-Scooter öffentliche Straßen befahren werden dürfen, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, für das jeweilige Modell vorliegen. In der ABE geht es vor allem darum, dass die Fahrzeuge ein ausreichendes Maß an Sicherheit für den Fahrer sowie für andere Verkehrsteilnehmer bietet. Daher wird jedes Modell einem ausführlichen Test unterzogen. Dabei geht es um die Leistung, die Lenkfähigkeit und auch um das Bremsverhalten. Auch die Stabilität und viele weitere Faktoren spielen eine wesentliche Rolle bei dem Test.

Die GTÜ ist in der Lage, diese Kontrollen durchzuführen und entsprechende Gutachten zu erstellen. Die angefertigten Gutachten werden dann an das Kraftfahrtbundesamt, kurz KBA bezeichnet, geschickt. Dieses Amt erteilt dem Fahrzeug dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis zur Benutzung auf öffentlichen Straßen in Deutschland. In der Fachsprache des KBA wird ein E-Scooter Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange bezeichnet. Diese Bezeichnung steht dann auch in der ABE. Ohne eine Allgemeine Betriebserlaubnis wäre es auch gar nicht möglich, einen Elektroroller zu versichern.

Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden

Jeder, der mit einem Elektroroller auf öffentlichen Straßen fährt, muss das Fahrzeug auch entsprechend versichern. Es reicht allerdings eine Haftpflichtversicherung, die einer Mofaversicherung entspricht. Diese ist mitunter schon für etwa 50 Euro im Jahr erhältlich. Es ist jedoch vorgeschrieben, ein Versicherungskennzeichen an dem E-Scooter anzubringen. Das ist jedoch nicht so ganz einfach, weil der Platz dafür fehlt. Deshalb gibt es für diese Kleinstfahrzeuge auch Versicherungsaufkleber. Diese sind deutlich kleiner als die üblichen Versicherungskennzeichen. Sie sind speziell für die Verwendung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt worden.

Wer darf Elektroroller fahren?

Lange Zeit wurde darüber diskutiert, welche Voraussetzungen zum Fahren erfüllt sein müssen. Darüber besteht jetzt Klarheit. Zum Fahren auf öffentlichen Straßen ist eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich. Diese kann im Alter von 15 Jahren in nahezu jeder Fahrschule erworben werden. Jeder, der einen Moped- oder Autoführerschein besitzt, darf aber auch mit einem Elektro-Scooter fahren. Landläufig ist noch immer die Meinung weit verbreitet, dass ein E-Scooter kein richtiges Fahrzeug ist und es deshalb keine Promillegrenze gibt. Dabei handelt es sich jedoch um einen Irrglauben. Auch für diese kompakten E-Roller gilt die 0,5 Promille Grenze.

Im Gegensatz zu einem Mofa gibt es jedoch keine Helmpflicht. Der Grund dafür ist, dass die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist. Trotzdem empfiehlt der ADAC zumindest einen Fahrradhelm zu tragen. Auch bei der relativ geringen Geschwindigkeit können bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen auftreten. Ein Helm dient daher zur eigenen Sicherheit.

Im Grunde genommen dürfen die E-Scooter auf allen öffentlichen Straßen fahren. Auf Fahrradwegen ist nur dann eine Fahrt erlaubt, wenn dort das Schild “Mofa frei” vorhanden ist. Das heißt, nicht jeder Fahrradweg ist für Elektroroller zugelassen. Die Benutzung auf ausgewiesenen Fußwegen ist jedoch nicht erlaubt. Darauf sollte auf jeden Fall geachtet werden, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Vorteile der E-Scooter

Da es im Allgemeinen im Stadtverkehr immer sehr eng zugeht, können diese kleinen Roller die Mobilität deutlich verbessern. Oftmals werden öffentliche Verkehrsmittel deshalb nicht genutzt, weil der Weg von der Haltestelle bis zum Arbeitsplatz oder bis zur Haustür zu weit ist. Mit einem Elektro-Scooter lässt sich diese Strecke jedoch komfortabel und in kurzer Zeit zurücklegen. Zudem lassen sich die kleinen Scooter mit wenigen Handgriffen zusammenklappen und leicht transportieren. Der Transport ist auch deshalb so einfach, weil die kleinen Roller nur ein geringes Gewicht von etwa fünf Kilogramm aufweisen. Im zusammengeklappten Zustand nehmen sie auch nur wenig Platz ein.

Genauso gut eignen sich diese Fahrzeuge auch dazu, um schnell zum Bäcker zu fahren, oder andere kleine Besorgungen zu machen. Auch in diesem Bereich bieten die Scooter einen großen Gewinn bezüglich der Mobilität. Zudem kommt noch der Aspekt, dass in Deutschland gerade über hohe Abgasbelastungen im Stadtverkehr diskutiert wird. Deshalb ist jedes alternative Fortbewegungsmittel immer gerne gesehen. Die Elektro-Scooter fahren völlig emissionsfrei und sind nahezu geräuschlos. Auch das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Sie bieten daher eine flexible Mobilität, ohne Belastungen für die Umwelt zu verursachen.

Zu den Vorteilen gehört unter anderem auch die relativ hohe Reichweite mit einer Akkuladung. Einige Modelle erreichen Strecken von bis zu 25 Kilometern. Es kommt aber immer auf die jeweiligen Belastungen an. Sowohl die Beschaffenheit des Geländes als auch die Beladung beeinflussen die Reichweite. Das Nachladen der Akkus gelingt an jeder normalen Haushaltssteckdose, an der eine Spannung von 230 Volt anliegt. Je nach Modell beträgt die Ladezeit zwischen etwa zwei und fünf Stunden. Diese kompakten Fahrzeuge sind im Grunde genommen sehr nützlich, weil sie die individuelle Mobilität im großen Maße verbessern. Trotzdem gibt es auch hin und wieder kritische Stimmen.

Kritische Stimmen zu den E-Scootern

Insbesondere der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, kurz ADFC genannt, übt Kritik an der Zulassung von Elektro-Scootern. Sie sehen die kleinen Roller als Gefahr für Fahrradfahrer und E-Biker. Die Begründung dieser Kritik ist dahingehend, dass die Radwege ohnehin schon unzureichend ausgelegt sind. Wenn jetzt noch weitere Fahrzeuge diese benutzen, wird es eng und die Unfallgefahr steigt. Zudem wird befürchtet, dass es in Zukunft Probleme bei der Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln kommen könnte. Da die Elektroroller mit einem Versicherungskennzeichen zugelassen werden müssen, entsprechen sie im eigentlichen Sinne echten Fahrzeugen. Diese dürften normalerweise nicht mit im Bus oder in der Bahn transportiert werden. Ob diese Befürchtungen zutreffend sind, wird die Zukunft zeigen.

Äußerst positiv fällt jedoch die Kritik vom ADAC zu den Elektro-Scootern aus. Die Zulassung dieser Fahrzeuge wird begrüßt, weil sich dadurch die angespannten Verkehrssituationen im Stadtverkehr entschärfen können. Wenn nicht mehr für jede Fahrt das Auto benutzt werden muss, ist das schon eine große Entlastung für den Verkehr und ein Gewinn für die Umwelt in Deutschlands Städten.

Redaktion: Walter Braun

Impressum

Herausgeber: tipps-vom-experten
TvE vl. Walter Friedrich Georg Braun, Drljanovac 5,
43270 Veliki Grđevac – Croatia – Email: gl@tivex.de
UID-Nr.: HR 92880568110 – Tel. 0049-171-5282838

Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Der vorliegende Tipp ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Redaktion noch Herausgeber können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den hier gemachten praktischen Anleitungen resultieren, eine Haftung übernehmen.

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Kategorie: Aktuell, Auto | Mobilität, Hobby | Freizeit | Reisen Stichworte: E-Scooter, Elektrofahrzeuge, GTÜ, Mobilität, Verkehr, Verkehrsregeln

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