Wenn Ihr altes Auto über neun Jahre alt ist und Sie eine Privatperson sind, kriegen Sie für ihr Neues 2500 Euro vom Staat. Im folgenden Text werden zehn Fragen zur Umweltprämie beantwortet, die inzwischen auch als Abwrackprämie bekannt ist. Seit Ende Januar 2009 haben Sie die Möglichkeit Ihren mindestens neun Jahre alten Wagen zu verschrotten, und bei Kauf eines Neufahrzeugs beziehungsweise eines „Jahreswagens“ noch in diesem Jahr eine Umweltprämie von 2500 Euro zu beanspruchen. Die Bundesregierung hat per Kabinettsbeschluss die Ausgestaltung der am 14. Januar 2009 verabschiedeten Umweltprämie gebilligt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung liefert die wichtigsten Antworten auf Fragen zur Umweltprämie.
Inhalt
- Was ist die Umweltprämie?
- Wer bekommt die Umweltprämie?
- Für welche Fahrzeuge gibt’s die Umweltprämie?
- Welche Anforderungen gelten für das alte Fahrzeug?
- Wo werden die Anträge gestellt?
- Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
- Wie wird die Prämie ausgezahlt?
- Wann lohnt sich die Inanspruchnahme der Umweltprämie?
- Gibt es Fußangeln bei der Umweltprämie?
Was ist die Umweltprämie?
Die Umweltprämie fördert die Verschrottung alter und den Erwerb neuer Personenkraftwagen in Deutschland. Es sollen alte Autos mit meist hohen Schadstoffemissionen durch neue, effizientere und sauberere Fahrzeuge ersetzt werden. Die Umweltprämie leistet damit neben einem Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft auch einen Beitrag zur Förderung des Absatzes im Automobilbereich. Privatpersonen, die sich bis Ende 2009 für den Kauf eines neuen und gleichzeitig zur Verschrottung ihres alten Fahrzeugs entscheiden, können einen Zuschuss in Höhe von 2500 Euro erhalten. Insgesamt stellt die Bundesregierung für dieses Vorhaben 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Bis zum Erreichen dieser Obergrenze werden entsprechende Förderanträge bearbeitet. Wer den Antrag zu spät einreicht, geht folglich leer aus.
Wer bekommt die Umweltprämie?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Der Antragsteller beziehungs-weise die Antragstellerin muss Halter/Halterin des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Auf den/die Antragsteller/in muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein (Personenidentität). Der Neu- oder Jahreswagen muss in der Zeit vom 14.01.2009 bis 31.12.2009 erworben und zugelassen werden. Die Frist gilt auch für die Verschrottung des Altfahrzeugs.
Für welche Fahrzeuge gibt’s die Umweltprämie?
Die Umweltprämie gilt für den Erwerb von Neu- und so genannten Jahreswagen. Als Neufahrzeug gilt dabei jeder Pkw, der zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird – unabhängig davon, ob dieses Fahrzeug gekauft oder geleast wird. Zusätzlich muss das Neufahrzeug mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 (gemäß Richtlinie 98/69/EG, Stufe B) erfüllen. Als Neufahrzeuge im Sinne der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ gelten auch Jahreswagen, ebenfalls mindestens Euro-4-sauber, die – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – maximal ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobil-vermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.
Welche Anforderungen gelten für das alte Fahrzeug?
Die Verschrottung des alten Pkw ist neben dem Erwerb eines Neufahrzeugs Voraussetzung für die Gewährung der Umweltprämie. Das Altfahrzeug muss mindestens neun Jahre zuvor erstmals zugelassen worden sein. Zurück- gerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung muss das Auto mindestens ein Jahr lang in Deutschland durchgehend auf den Antragssteller der Umweltprämie zugelassen gewesen sein (in diesem Sinne gelten auch Saisonkennzeichen). Der Demontagebetrieb, der das Auto zur Verwertung angenommen hat, muss in dem entsprechenden „Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie“ (siehe unten) bestätigen, dass die Restkarosse nach dem Ausschlachten einer ordnungsgemäßen weiteren Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt wird.
Wo werden die Anträge gestellt?
Anträge zur Gewährung der Umweltprämie werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Das Antragsformular kann ab sofort von der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) oder des BMWi (www.bmwi.de) heruntergeladen oder beim BAFA schriftlich angefordert werden. Die Antragstellung ist ausschließlich per Post bei der BAFA unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschriften und den kompletten Nachweisen und Unterlagen möglich. Der Antrag kann auch durch einen Autohändler eingereicht werden, muss aber in jedem Fall durch den Antragsberechtigten/die Antragsberechtigte unterschrieben sein, der/die auch (ausschließlich) den Bescheid der Behörde erhält.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde (Voraussetzung für die entsprechende Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle)
- Verbindliche Erklärung (ist Teil des Antragsformulars) des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung einer Schredderanlage zugeführt wird
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war
Wichtig: Der Antrag kann nur zusammen mit allen vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Maßgebend für die Gewährung der Umweltprämie ist die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.
Wie wird die Prämie ausgezahlt?
Die Auszahlung der Umweltprämie erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf ein vom Antragsteller/von der Antragstellerin angegebenes Konto. Da darf also auch – zur Abwicklung des Neuwagenkaufs – das Konto des Autohändlers angegeben werden. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgen. Dies wird voraussichtlich nicht vor März 2009 der Fall sein. Die vorgesehenen Finanzmittel für die Verteilung der Zuwendungen betragen maximal 1,5 Milliarden Euro und erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge (Windhundverfahren) im BAFA.
Wann lohnt sich die Inanspruchnahme der Umweltprämie?
Meist dann, wenn der tatsächliche Wert des zu verschrottenden Altfahrzeugs unter 2500 Euro liegt und der Neuwagenkäufer ohnehin bereits einen für seine wirtschaftlichen Verhältnisse finanzierbaren Wagen ins Auge gefasst hat. Besonders lohnt der Tausch alt gegen neu natürlich beim Kauf eines extra sparsamen Modells. Nicht nur aus ökologischen Gründen und der hohen Kraftstoffpreise wegen, sondern auch im Hinblick auf die zu erwartende Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer zur Jahresmitte. Die berücksichtigt nämlich neben dem Hubraum des Motors auch dessen CO2-Ausstoß. Und der hängt unmittelbar vom Verbrauch eines Fahrzeugs ab.
Vorsicht! Wer sich nicht sicher ist, ob sein Altfahrzeug nicht doch noch mehr wert ist als 2500 Euro (z. B. Old- oder Youngtimer), sollte sich fachkundiger, unabhängiger Hilfe bedienen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (www.gtue.de) schätzt gebrauchte Fahrzeuge zuverlässig. Ihre Sachverständigen erstellen entsprechende Zustandsberichte mit dem Gebrauchtwagen-Siegel nach System GTÜ.
Gibt es Fußangeln bei der Umweltprämie?
Niemand sollte sein Altfahrzeug mit Blick auf die Umweltprämie unbedacht verschrotten. Vielmehr sollte man schon bei Abschluss des Kaufvertrags darauf achten, dass die Lieferung des förderungsfähigen Neuwagens so rechtzeitig erfolgt, dass man tatsächlich in den Genuss der Umweltprämie kommen kann. Notfalls sollte der Neuwagenverkäufer darauf schriftlich verpflichtet werden. Zu späte Lieferung oder zu spät gestellte Anträge – wenn das Stichdatum 31.01.2010 nicht eingehalten wird oder der Topf mit den 1,5 Milliarden Euro Fördergeldern bereits verbraucht ist – werden nicht mehr berücksichtigt.
Zu prüfen wäre außerdem, ob nicht der Altautoverwerter im Einzelfall auf die staatliche Umweltprämie noch extra Geld für den Ankauf des Fahrzeugs drauflegt, weil er bei der Zerlegung des Fahrzeuges wertvolle Ersatzteile weiterkaufen kann.
Die Umweltprämie ist ein staatlicher Zuschuss zum Neuwagenkauf! Sonderangebote und Rabatte durch den Neuwagenverkäufer oder preiswerte Finanzierungs- und Leasingmodelle bleiben davon unberührt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Telefon-Hotline des BAFA: 030 346465470
E-Mail: umweltpraemie@bafa.bund.de
Ein Flyer mit den wichtigsten Infos für jedermann steht zum Download unter www.bafa.de beziehungsweise www.bmwi.de/go/umweltpraemie bereit.
Weitere Informationen:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Fon: 0711 97676-620 Fax: 0711 97676-609
E-Mail: hans-juergen.goetz@gtue.de
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Toni Krause meint
Danke für den Beitrag zu Abwrack- und Umweltprämie. Mir war gar nicht bewusst, dass so viele Unterlagen zum Antrag notwendig sind. Den Verwertungsnachweis benötigt man als Voraussetzung für die entsprechende Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.
Luise Hanson meint
Ich möchte meinen Gebrauchtwagen verkaufen und gegen einen Neuwagen eintauschen. Von der Umweltprämie hatte ich in diesem Kontext schon gehört. Vielen Dank für den Link zum BAFA. Ich werde mir den Flyer auf jeden Fall ansehen.