
Viele Menschen möchten endlich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dafür zeigen sich heutzutage besonders Online-Geschäftsmodelle als überaus attraktiv. So wird häufig mit dem Gedanken gespielt, etwa eine Onlinefahrzeugvermietung zu eröffnen. Doch welche Punkte müssen dabei eigentlich bedacht werden? Der folgende Artikel zeigt es.
Die Grundlage: Gesetzliche Vorgaben und nötige Genehmigungen
Werden Fahrzeuge regelmäßig gegen Entgelt an Dritte weitergegeben, handelt es sich per gesetzlicher Definition um eine gewerbsmäßige Vermietung. In der Zulassungsbescheinigung muss dies dann in Form eines entsprechenden Eintrages vermerkt werden, daneben ist die Hauptuntersuchung jedes Jahr durchzuführen.
Generell erlebt die Branche der Mietwagen bereits seit einiger Zeit einen regelrechten Boom. Somit besteht in der Gründung einer Onlinefahrzeugvermietung durchaus eine vielversprechende Geschäftsidee. Mietwagen werden schließlich immer benötigt, ob im privaten Urlaub oder auf der Geschäftsreise.
Die persönlichen Voraussetzungen
Für die Eröffnung einer Autovermietung im Internet muss vor allem eines vorhanden sein: Leidenschaft. Daneben lässt sich kaum auf gewisse, grundlegende Handelskenntnisse verzichten. Von Vorteil ist beispielsweise eine entsprechende Ausbildung im Automotive-Bereich.
Ebenfalls wichtig sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Es bietet sich außerdem an, ein spezielles Gründerseminar zu besuchen, welches eine tolle Vorbereitung auf die Selbstständigkeit und den Arbeitsalltag als eigener Chef darstellt.
Die passende Rechtsform
Bei der Gründung eines Unternehmens stehen die zukünftigen Selbstständigen vor der Qual der Wahl. Die Entscheidung für eine Rechtsform sollte dabei keinesfalls leichtfertig getroffen werden, da diese durchaus entscheidend für den Erfolg oder den Misserfolg des Unternehmens sein kann.
In der Regel entsprechen Autovermietungen den Rechtsformen der GbR, der GmbH oder der UG. Denkbar ist grundsätzlich allerdings auch, die Onlinefahrzeugvermietung in Form eines Einzelunternehmens zu gründen. Bei der Wahl ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der verschiedenen Rechtsformen nicht nur in Bezug auf das Stammkapital und die Haftung, sondern auch die steuerlichen Gegebenheiten Unterschiede bestehen.
Die Alternative: Das Franchise-Konzept
Viele Gründer entscheiden sich jedoch auch dafür, ihre Selbstständigkeit in der Autovermietung mithilfe eines Franchise-Konzeptes umzusetzen. Damit geht einher, dass eine Gebühr sowie ein fixer Abschlag pro Monat gezahlt werden – dafür kann ein bewährtes und etabliertes Geschäftsmodell genutzt werden.
Sowohl während als auch nach der Phase der Gründung steht der jeweilige Franchisegeber dem Gründer beratend zur Seite und bietet wertvolle Unterstützung in sämtlichen Bereichen.

Die nötigen Anmeldungen
Im Rahmen der Eröffnung einer Onlinefahrzeugvermietung müssen abhängig von dem individuellen Geschäftsmodell auch zahlreiche offizielle Anmeldungen vorgenommen werden.
So stellt das Handelsregister etwa ein öffentliches Verzeichnis dar, welches sämtliche angemeldete Kaufleute enthält, die in den Bereich des jeweiligen Registriergerichts fallen. Ins Handelsregister eintragen müssen sich Gründer, die sich für die Rechtsform UG oder GmbH entscheiden.
Vollkommen unabhängig von der Rechtsform ist außerdem eine Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt vorzunehmen. Nachdem diese erfolgt ist, nimmt das zuständige Finanzamt Kontakt zum Zweck der steuerlichen Erfassung auf. Wurden die entsprechenden Dokumente durch das Finanzamt geprüft, wird eine Steuernummer ausgestellt. Dies erlaubt dem Gründer ab diesem Zeitpunkt, Rechnungen zu stellen.
Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Für die Eröffnung einer Autovermietung fallen in der Regel recht hohe Kosten an, schließlich handelt es sich bei dem Erwerb der nötigen Fahrzeuge um eine hochpreisige Angelegenheit.
Professionelle Onlinefahrzeugvermietungen können kaum auf verschiedene Modelle in unterschiedlichen Ausführungen verzichten, um diese ihren Kunden als Mietwagen zur Verfügung zu stellen. Vorteilhaft zeigt es sich außerdem, wenn die Autovermietung nicht ausschließlich herkömmliche PKW anbietet, sondern ebenfalls Sprinter und Transporter.
Auf die Zusammenstellung eines präzisen Finanzplanes kann so kaum verzichtet werden. Zu berücksichtigen sind dabei auch weitere Kostenpunkte, wie unter anderem die Kosten für gezielte Werbemaßnahmen, die Vermietsoftware, den eigenen Lebensunterhalt, Bürokratie- und Beratungskosten, Zertifikate, Gutachten sowie entsprechenden Reserven, falls es zu ungeplanten Ausgaben kommt.
Anhand dieser Aufzählung wird bereits deutlich, dass die Gründer von Onlinefahrzeugvermietungen in der Regel nicht auf Fremdkapital verzichten können. Lässt sich die Geschäftsidee allerdings attraktiv präsentieren und durch einen professionellen Businessplan unterstreichen, stehen die Chancen gut, einen entsprechenden Kredit zu erhalten.
Redaktion: Walter Braun
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