
Sie möchten sich mit Ihrer Geschäftsidee erst einmal ausprobieren? Oder Sie rechnen zu Beginn nicht mit hohen Gewinnen? Dann eignet sich ein Gebrauch der Kleinunternehmerregelung für Sie. Kleinunternehmen bieten sich grundsätzlich für Gründer an, die sich nebenbei etwas Eigenes aufbauen möchten.
Was man unter einem Kleinunternehmen versteht
Um ein Kleinunternehmen zu gründen, sollten Sie wissen, was ein Kleinunternehmen ist. Hierbei geht es nicht um die Größe des Unternehmens, sondern um den Umsatz, den es im Jahr erzielt. Laut Umsatzsteuergesetz § 19 gilt ein Unternehmen als Kleinunternehmen, wenn der Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr nicht 22.000 EUR übersteigt. Zudem sollte der Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres nicht 60.000 EUR übersteigen. An dieser Stelle sollten Sie beachten, dass der Umsatz nicht den Gewinn widerspiegelt. Der Versuch, diesen möglichst niedrig zu halten, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, ist damit nicht sinnvoll. Was Sie noch bei der Gründung beachten sollten und wie ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer Ihnen bei der Gründung das Leben erleichtern kann, das erfahren Sie in diesem Artikel.
Rechnungen schreiben als Kleinunternehmer
Für jede Transaktion im Unternehmen benötigen Sie eine Rechnung, die Sie gegebenenfalls dem Finanzamt vorweisen müssen. Ein Rechnungsprogramm Kleinunternehmer hilft Ihnen dabei, das Schreiben von Rechnungen zu vereinfachen bzw. zu organisieren. In einem Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer müssen weniger formale Anforderungen erfüllt werden, als es bei mittleren oder großen Unternehmen der Fall wäre. Da Kleinunternehmer meist das erste Mal in die Selbstständigkeit einsteigen und keine Vorkenntnisse in den Themen Rechnung, Buchhaltung und Co. besitzen, muss der Umgang mit dem Programm leicht zu bedienen sein. Ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer sollte daher gewisse Funktionen aufweisen können. Zum einen sind Rechnungsvorlagen wichtig, damit Sie als Kleinunternehmer keine Pflichtangaben übersehen. Eine Kleinunternehmerregelung-Option ermöglicht Ihnen, einen Hinweis auf der Rechnung zu generieren, aus welchem Grund keine Umsatzsteuer berechnet wird. Die Einnahmen- und Ausgabenverwaltung ermöglicht Ihnen, die Einnahmen und Ausgaben zu verwalten. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird auf Basis der Einnahmen- und Ausgabenverwaltung erstellt. Als Kleinunternehmer reicht dies als buchhalterischer Nachweis in einer Steuererklärung aus, da Kleinunternehmer von der einfachen Buchführung Gebrauch machen können. Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen, so muss das Rechnungsprogramm eine Schnittstelle zum/zur Steuerberater/in beinhalten.

So gründen Sie ein Kleinunternehmen
Die Gründung eines Kleinunternehmens geschieht wie das von einem normalen Einzelunternehmen. Sie benötigen definitiv einen Gewerbeschein, der beim örtlichen Gewerbe- oder Bürgeramt beantragt werden kann. Die Kosten betragen hierbei ca. 20 EUR bis 50 EUR. Auch als Freiberufler dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Geschäftsform ist als Kleinunternehmer frei wählbar. Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihren Status dem Finanzamt melden. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung beim Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der einen Absatz zur Kleinunternehmerregelung enthält. Setzen Sie hier ein Kreuz und das Finanzamt ist informiert, dass keine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig ist.
Wenn die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt
Das Finanzamt kann Ihnen den Status als Kleinunternehmer wieder aberkennen, indem die bereits genannten Umsatzsteuerregelungen überschreiten. Tritt dieser Fall ein, haben Sie die Verpflichtung, Umsatzsteuer auszuweisen und eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt zu erbringen. Damit dürfen Sie dann auch Betriebsmittel steuerlich absetzen. Eine sachgerechte Buchhaltung ist zudem auch Voraussetzung, den Status als Kleinunternehmer zu behalten. Behalten Sie also Ihre Buchhaltung und Ihre Umsätze immer im Blick und Ihrem Status als Kleinunternehmer steht nichts mehr im Wege.
In diesem Artikel haben Sie gelernt, was Sie bei der Gründung eines Kleinunternehmens zu beachten haben und wie Sie Ihr Leben als Kleinunternehmer vereinfachen können. Nun sind die Hindernisse beseitigt und einer Gründung steht nichts mehr im Weg.
Redaktion: Walter Braun
Impressum
Herausgeber: tipps-vom-experten
TvE vl. Walter Friedrich Georg Braun, Drljanovac 5,
43270 Veliki Grđevac – Croatia – Email: gl@tivex.de
UID-Nr.: HR 92880568110 – Tel. 0049-171-5282838
Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Der vorliegende Tipp ist sorgfältig erarbeitet worden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Redaktion noch Herausgeber können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den hier gemachten praktischen Anleitungen resultieren, eine Haftung übernehmen
Weitere interessante Infos finden Sie hier:
https://www.tipps-vom-experten.de/website-fuer-eine-erfolgreiche-online-praesenz-eines-unternehmens/
Schreibe einen Kommentar