Unfälle passieren schnell, gerade in der Herbst- und Winterzeit. Laub, Blitzeis oder Schnee auf der Straße können gefährlich wer- den. Einmal nicht aufgepasst und schon ist man dem Vordermann aufgefahren. Was nun? Lohnt es sich ein Gutachten einzuholen? Welche Maßnahmen muss man am Unfallort leisten? Über das und vieles mehr informiert dieser Bericht.
Inhalt
- Sicherung der Beweislage an der Unfallstelle
- Abwicklung des Schadens
- Weitere Informationen zu diesem Thema
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Sicherung der Beweislage an der Unfallstelle
Wichtig ist es, zuerst am Unfallort alle beteiligten Fahrzeuge zu fotografieren. Neben Übersichtsfotos sind Detailfotos von den entstandenen Schäden nützlich. Bei der Anfertigung einer Unfallskizze sollte auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte geachtet werden.
Falls erforderlich, sollte die Polizei gerufen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Bei Bagatell-Unfällen und kleineren Auffahrunfällen ohne Personenschaden ist die Polizei heutzutage nicht mehr Anwesenheitspflichtig. Besteht allerdings der Verdacht auf Straftaten wie z.B. Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen ist es unbedingt notwendig die Polizei einzuschalten.
Es sollten vor allem die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen, Anschriften und Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner notiert werden. Sobald es Zeugen gibt, ist es hilfreich, die Personalien aufzunehmen.
Abwicklung des Schadens
In jedem Fall kann ein unabhängiger Sachverständiger, den Sie auch online zu Hilfe rufen können, bei der Abwicklung des Schadens unterstützen. Bei einem nicht verschuldeten Unfall – einem sogenannten Haftpflichtschaden- trägt generell die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur des beschädigten Fahrzeuges. Als Geschädigter hat man dann eine Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet, dass keine unnötigen Kosten verursacht werden dürfen, wie beispielsweise die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto. Wer also einen älteren Opel fährt, sollte sich nach dem Unfall keinen Porsche mieten.
Als Geschädigter hat man die freie Wahl eines Sachverständigen, eines Rechtsanwaltes und der Reparaturwerkstatt. Die Ausgaben, die bei einem Kfz-Gutachten auf einen zukommen, sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen. Ein Gutachten sollte immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen erstellt werden, da nur ein neutrales Gutachten eine gerechte Beweissicherung darstellt. Ein unabhängiger Gutachter vertritt die Interessen des Geschädigten am Besten. Ein Pkw-Gutachten ist die wichtige Grundlage für die Anspruchsabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallträger selbst.
Wenn der Fahrzeugschaden auf Gutachtenbasis abgerechnet werden soll, sind zwei Besonderheiten unbedingt zu beachten. Als erstes sollte die Auswahl des Gutachters niemals der Versicherung überlassen werden. Bei Bagatellschäden unter 800 € sollte ein Gutachter nicht beauftragt werden.
Sobald der Schaden die Bagatellschadengrenze übersteigt, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Aber auch hier gilt: Der Geschädigte sollte unbedingt den Grundsatz – oder die Pflicht – der Schadensminderung beachten.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
www.pkw-unfall-gutachten.de
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Fachredaktion: Niklas Meijerink
Redaktion: Patricia Hansen
Ronja Oden meint
Danke für den Tipp, dass es wichtig ist, zuerst am Unfallort alle beteiligten Fahrzeuge zu fotografieren. Gut zu wissen, dass Detailfotos von den entstandenen Schäden nützlich sein können. Als Unfallopfer sollte ich mich vielleicht vorsorglich an eine Anwaltskanzlei für Verkehrsunfälle wenden.