Zwischenmenschliche Konflikte sind besonders unangenehm, wenn sie sich in den eigenen vier Wänden abspielen. In Wohnung, Haus und Nachbarschaft wünscht sich der Mensch ein hohes Maß an Sicherheit und Privatsphäre. Wird diese beabsichtigt oder unbeabsichtigt verletzt, eskalieren Streitigkeiten unter Nachbarn schneller als im öffentlichen Umfeld – schließlich kann man sich nicht einfach aus dem Weg gehen.
Inhalt
Marschmusik und Motorsäge – wann und wie oft?
Vom Grill zum Gericht
Grüne Grenzgänger
Marschmusik und Motorsäge – wann und wie oft?
Lärmbelästigungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Nachbarschaftsstreit. Sportliche Großereignisse wie die derzeit stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft sorgen häufig für Beschwerdeanlässe durch laute Fernsehübertragungen und anschließende Fanpartys. Im Gegensatz zu öffentlichen Public Viewings gibt es für das private Gruppenschauen aber keine Ausnahmen von der üblichen Nachtruhe. Bundesweit gesetzlich geregelt ist eine Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr, während der keine lauten Geräusche aus den Wohnräumen dringen dürfen. Ausgenommen davon ist Kinderlärm. Manche Bundesländer schreiben zusätzlich eine Mittagsruhe von 13-15 Uhr vor. Außerhalb dieser Zeiten dürfen an Werktagen ungehindert Feste gefeiert oder Gartenarbeiten mit Motorsägen, Rasenmähern und Heckenscheren erledigt werden. Nur an Sonn- und Feiertagen sind letztere ganztägig untersagt.
Vom Grill zum Gericht
Auch außerhalb des Fußballjubels kann die Grillparty in Nachbars Garten Unmut erzeugen. Juristisch ist diese jedoch grundsätzlich erlaubt, sofern das Grillen nicht per Mietvertrag ausdrücklich verboten wird. Ausnahmen gelten, wenn der Rauch zu Belästigungen der Nachbarschaft führt. In diesen Fällen treffen Gerichte individuelle Regelungen und erlauben das Grillen beispielsweise nur noch zwei Mal pro Woche. Vorbeugend sollte auf die Abzugsrichtung des Grillrauchs und nicht zu häufige Feierlichkeiten geachtet werden. Mancher Streit ließe sich auch mit einer freundlichen Einladung oder einer über den Gartenzaun gereichten Bratwurst schnell beilegen.
Ist keine gütliche Einigung zu erzielen, muss der Konflikt mit einem Rechtsbeistand geklärt werden. Zivilgerichte verlangen meist eine vorherige Vorstellung beim Schiedsamt, bevor sie selbst tätig werden. Alternativ bieten auch Rechtsschutzversicherungen unabhängige Streitschlichter an, die den Gang zum Gericht noch verhindern können. Ist diese außergerichtliche Mediation erfolgreich, ist kein Versicherungsfall eingetreten und Schadenfreiheits-Boni werden bewahrt.
Grüne Grenzgänger
Wachsen Pflanzen in der Nähe der Grundstücksgrenze und überschreiten diese mit einzelnen Zweigen, darf der Nachbar nicht einfach selbst zur Laubsäge greifen. Nur bei Vorliegen einer Beeinträchtigung und nachdem der Pflanzenbesitzer darauf hingewiesen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde, ist eine eigenständige Entfernung gesetzlich erlaubt. Ragen Äste von Obstbäumen auf das Nachbargrundstück, gehen deren Früchte nicht automatisch in den Besitz seines Bewohners über. Erst wenn sie von allein zur Erde fallen, erlischt der Anspruch des Baumeigentümers auf das Obst.
Gerade im Sommer wird der Garten nicht nur agrarisch genutzt, sondern auch gern zur Entspannung im Pool und auf der Liegewiese. Dabei kann zu viel nackte Haut für nachbarschaftlichen Unwillen sorgen. In Zeiten ambitionierter Hobby-Drohnenpiloten ist vielen Sonnenanbetern die textilfreie Erholung im Vorgarten ohnehin vergangen, doch auch juristisch gibt es Grenzen für die öffentliche Nacktheit. Sie ist nur dann erlaubt, wenn sich die Nachbarn nicht gestört fühlen und somit keine Belästigung der Allgemeinheit vorliegt. Hier müssen im Zweifel Gerichte Einzelfallentscheidungen treffen, doch solange keine Beschwerden vorliegen, steht dem Sonnenbad in Freikörperkultur juristisch nichts im Wege.
Passend zum Thema „Streit mit dem Nachbarn“ folgt nun eine informative Grafik, wie laut man wann und wo sein darf:
Redaktion: Walter Braun
Bild: Pixabay.com
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Manfred meint
Ich finde es sehr gut, dass Rechtsschutzversicherungen unabhängige Streitschlichter anbieten. Eine Konfliktlösung mit Mediator sollte immer erste Wahl sein, da der Rechtsweg meist sehr teuer ist. Außerdem wird ja oft ein besseres Verhältnis angestrebt.