
Seit 2004 regelt die EU-Verordnung EG 261 die Rechte von Fluggästen bei Flugverspätung. Obwohl die Bedingungen, die für ein Recht auf Entschädigung erfüllt sein müssen, sehr überschaubar und einfach zu erfüllen sind, wissen viele Reisende immer noch nicht, das ein solches Recht überhaupt besteht. Da der Schadensersatzanspruch aber immer zwischen 250 und 600 Euro liegt, lohnt sich das Durchsetzen aber in jedem Fall. Mit speziellen, auf Fluggastrechte spezialisierten Unternehmen, ist dies ganz einfach. Insgesamt stehen übrigens aktuell Forderungen in Höhe von rund 831 Millionen Euro von Fluggästen gegen Fluggesellschaften noch offen. Wir stellen Ihnen Ihre Rechte vor und erklären, wie Sie, wenn Sie selbst von einer Flugverspätung betroffen sind, am besten handeln.
Welche Bedingungen müssen für eine Entschädigung erfüllt sein?
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit an Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung besteht:
- Ihr finales Reiseziel wurde mindestens 3 Stunden später als geplant erreicht. Das Entscheidende ist dabei die Ankunftszeit. Darunter wird der Zeitpunkt verstanden, an dem das Flugzeug am Gate parkt und die Türen sich öffnen und nicht schon der, an dem es wieder den Boden berührt.
- Entweder muss der Flug innerhalb der EU starten – dann ist es auch egal wo die Fluggesellschaft sitzt – oder innerhalb der EU landen – dies zählt nur bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU.
- Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich machbar sein, z.B. wegen erkrankten Personals oder einer technischen Störung. Als Ausnahme davon gelten aber „außergewöhnliche Umstände“, wie Blitzeinschläge, sehr widrige Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter bzw. Fluglotsen, Sabotageakte, politische Unruhen oder Terroranschläge.
- Sie haben rechtzeitig, d.h. nicht später als 45 Minuten vor Abflug, für Ihren Flug eingecheckt.
Für die Flugverspätung-Entschädigung endet die Frist nach drei Jahren und richtet sich nach dem Datum des Fluges, das heißt, Ihr Flug darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Wieviel bekommen Sie als Entschädigung?

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge des Fluges und der Lage Ihres Flugziels ab. Die Entschädigungshöhe liegt immer zwischen 250 und 600 Euro:
- Für einen Flug innerhalb der EU bis 1500 Kilometer Länge gibt es ab 3 Stunden Verspätung 250 Euro.
- Bei Flügen innerhalb der EU über 1500 Kilometer Länge erhalten Sie 400 Euro.
- Auch 400 Euro gibt es für einen Flug mit Start- oder Endziel außerhalb der EU bis 1500 Kilometer.
- Im Gegensatz zu den restlichen Optionen ist bei Flügen mit Start- oder Endziel außerhalb der EU über 3500 Kilometer Länge die Flugdauer entscheidend: Bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden bekommen Sie nämlich 300 Euro. Ab 4 Stunden Verspätung haben Sie sogar ein Recht auf 600 Euro Entschädigung.
- Unabhängig davon haben alle am Flughafen „Gestrandete“, das Recht auf Mahlzeiten, Getränke und zwei Telefonate oder E-Mails.
Wie setzen Sie Ihr Recht auf Entschädigung durch?
Das Wichtigste ist, dass Sie alle Dokumente, die mit dem Flug in Verbindung stehen, wie Boardingpässe und Buchungsbestätigungen aufheben und sammeln. Lassen Sie sich die endgültige Ankunfts- und damit auch Verspätungszeit am besten schriftlich bestätigen. Auch ist es hilfreich, während des Fluges Beweismaterial für die Verspätung zu dokumentieren. Machen Sie also Fotos von Anzeigetafeln und tauschen Sie Kontaktdaten mit Mitreisenden aus. Jeder weitere Beweis kann ich Zweifelsfälle nützlich sein. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte empfiehlt es sich, sich an spezielle Seiten, wie Airhelp, zu wenden, die Ihre Rechte mit Expertise durchsetzen können.
Wenn Sie jetzt noch eine Idee brauchen wo Sie hinfliegen könnten; wie wäre es mit Südtirol?
Redaktion: Barbara Braun
Weitere interessante Infos finden Sie hier:
Berghütten mieten – Die schönsten, romantischsten und originellsten Berghütten
Schreibe einen Kommentar