Teures Telefonieren ab 2009
Telefonieren mit alten, schnurlosen Telefonen kann ab 1. Januar 2009 den Verbraucher teuer zu stehen kommen. Wer ab diesem Zeitpunkt weiter zu Modellen der Baureihe CT1 oder CT2 greift, muss mit einem Bußgeld von über 1.000 Euro rechnen!
Wie viele alte, schnurlose Telefone noch in deutschen Haushalten benützt werden, ist nicht sicher. Experten gehen allerdings von über einer Million aus. Doch die meisten Nutzer wissen nicht, welche Bußgeldfalle sie zuhause stehen haben. Und das kann teuer werden!Gemeint sind die schnurlosen Telefone aus den 90er Jahren, die der Baureihe CT1 oder CT2 angehören. Diese Modelle wurden vor über zehn Jahren von allen gängigen Herstellern ausgeliefert. Sie gehörten zu den ersten Telefonen, mit denen man sich ohne störendes Kabel in der Wohnung oder im Haus bewegen konnte. Etwa vor zehn Jahren reservierte sich die Deutsche Post- und Kommunikationsverwaltung gleichzeitig allerdings Funkfrequenzen, die von diesen Telefonen benutz werden. Die Reservierung der Funkfrequenzen von 885 MHz bis 887 MHz und 930 MHz bis 932 MHz - die Frequenz, auf denen die CT1 und CT2 arbeiten - durfte aber erste nach einer Schonfrist übernommen werden. Und diese Schonfrist ist am 1. Januar 2009 abgelaufen.
Wer jetzt nur Bahnhof versteht und von den technischen Daten seines Telefons keine Ahnung hat, muss trotzdem nicht verzweifeln. Um den Übertragungsstandart des Telefons zu überprüfen, genügt ein Blick auf das Gerät, ins Handbuch oder auf die Webseite des Herstellers. Überall dort muss ausgezeichnet sein, ob das Telefon ein CT1- oder ein CT2-Gerät ist. Falls am Boden der Basisstation, am Telefonboden oder sonst wo diese Zeichen vermerkt ist, ist der schnelle Gang zum nächsten Elektromarkt empfohlen. Denn wer nach dem 1. Januar 2009 weiter mit seinem alten Gerät telefoniert, kann empfindliche Geldstrafen aufgebrummt bekommen. „Je nach Fall kann das schon mal 1000 Euro kosten“, erklärt Renate Hirchert von der Behörde, die die Kosten für die Ortung in Rechnung stellt, in einem Bericht auf der Web-Seite des "Focus"-Magazins. „Obendrauf kann dann noch ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit kommen.“ Allerdings muss dazu erst eine Privatperson die Bundesnetzagentur auf eine Störung aufmerksam machen.
Einige Hersteller sind der Meinung, dass die meisten Telefone bereits das Zeitliche gesegnet haben. Ein großer Irrtum, glauben andere Experten. Denn die CT1- und CT2-Geräte sind nicht nur auf dem Flohmarkt ein echter Renner. Auch in der Internet-Auktionsbörse "ebay" werden diese Telefone immer wieder erfolgreich angeboten. Der Grund: Sie geben weniger Strahlung ab als ihre Nachfolger mit dem DECT-Standart! Markenhersteller wie Phillips, Panasonic oder Telekom geben allerdings Entwarnung. Die neuen Telefone, die mit dem jetzt gebräuchlichen DECT-Standart ausgerüstet sind, sind ebenfalls strahlungsarm und schalten sich beim Einstellen in die Basisstation automatisch in den Stand-by-Modus. Das bedeutet, dass auch gesundheitsbewusste Nutzer ohne Probleme auf neuere Modelle übergehen können.
Problematischer wird es bei den älteren Mitbürgern, die, ohne es zu ahnen, weiterhin ihr altes Telefon benutzen. Deshalb sollte man gerade bei den Großeltern, Verwandten oder älteren Nachbarn darauf achten, dass auch sie auf neue Modelle umgerüstet werden.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
http://www.baubiologie.net/literatur-und-presse/veroeffentlichungen/elektrosmog/
unter der Rubrik "Schnurlostelefone" gibt es alle Tipps und Aufzählungen, welche Telefone entsorgt werden müssen und was man gegen übermäßige Strahlenbelastung durch schnurlose Telefone machen kann.
Autorin: Patricia Kurz (patricia.kurz@gmx.de)